Souveränität & Recht

Brauchen wir ein eigenes Löschkonzept für Daten in KI-Systemen?

4 Min.

Ein eigenes Löschkonzept für KI-Systeme ist grundsätzlich sinnvoll, sobald personenbezogene Daten (Kunden, Bewerber, Mitarbeitende) verarbeitet werden — es muss festlegen, welche Daten wie lange in welchem System gespeichert bleiben und wann sie automatisch gelöscht werden.

KI-Systeme speichern häufig zusätzliche Kopien von Daten, etwa in Protokollen oder Zwischenspeichern, die im ursprünglichen Löschkonzept eines Unternehmens noch gar nicht berücksichtigt sind.

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Warum KI-Systeme das bestehende Löschkonzept oft aushebeln

Ein KI-gestützter Kundenservice-Assistent speichert häufig zusätzlich Gesprächsverläufe oder Protokolle, die im ursprünglichen Löschkonzept für Kundendaten noch nicht vorgesehen waren.

Ohne Anpassung entsteht so eine zusätzliche Datenkopie, die länger aufbewahrt wird, als es die ursprüngliche Löschfrist vorsieht.

Beispielrechnung zum Erstellungsaufwand

Beispielrechnung: Die Ergänzung eines bestehenden Löschkonzepts um die neuen KI-Systeme dauert bei einer überschaubaren Systemlandschaft (2 bis 3 KI-Anwendungen) üblicherweise 3 bis 5 Stunden gemeinsam mit dem Datenschutzbeauftragten; bei 60 Euro Stundensatz entspricht das rund 180 bis 300 Euro einmaligem Aufwand.

Woran es in der Praxis oft hakt

Protokolldaten und Zwischenspeicher eines KI-Anbieters werden häufig übersehen, weil sie nicht Teil der „sichtbaren" Kundendatenbank sind — eine vollständige Bestandsaufnahme aller Speicherorte ist deshalb der wichtigste erste Schritt.

Wann ein bestehendes Löschkonzept ausreicht

Wenn ein KI-System nachweislich keine personenbezogenen Daten speichert oder verarbeitet (z. B. ein rein interner Text-Assistent ohne Kundenbezug), ist keine gesonderte Ergänzung nötig.

Einordnung

Wann passt es — und wann eher nicht

Wann passt es

  • Es wurde geprüft, welche Speicherorte (inklusive Protokolle) das KI-System tatsächlich nutzt
  • Für jede Datenart ist eine konkrete Löschfrist festgelegt
  • Das Löschkonzept wird regelmäßig, z. B. jährlich, überprüft

Wann eher nicht

  • Es ist unklar, ob und wo das KI-System zusätzliche Protokolldaten speichert
  • Es gibt keine festgelegten Löschfristen für die neuen KI-Systeme
  • Das bestehende Löschkonzept wurde seit Einführung der KI nicht aktualisiert

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