Welche Risikoklasse gilt für unsere KI-Anwendung nach dem EU AI Act?
Der EU AI Act unterscheidet vier Risikoklassen — unannehmbar, hoch, begrenzt und minimal —, wobei die meisten typischen Mittelstandsanwendungen wie Textassistenten oder interne Wissens-Assistenten in die Klasse „minimal" oder „begrenzt" fallen und keine besonders strengen Pflichten auslösen.
Die Einordnung der eigenen KI-Anwendung in eine der vier Risikoklassen entscheidet darüber, welche Pflichten der EU AI Act tatsächlich auslöst. Für die meisten Alltagsanwendungen fällt diese Prüfung überschaubar aus.
Die vier Risikoklassen im Überblick
Unannehmbares Risiko (verbotene Anwendungen wie Social Scoring), hohes Risiko (z. B. Systeme zur Personalauswahl oder Kreditvergabe mit strengen Pflichten), begrenztes Risiko (z. B. Chatbots mit Kennzeichnungspflicht) und minimales Risiko (z. B. interne Textassistenten ohne besondere Pflichten).
Ein interner Wissens-Assistent oder ein Textentwurfs-Tool fällt in aller Regel in die unterste Klasse, ein automatisiertes System zur Bewerbervorauswahl dagegen häufig in die Hochrisikoklasse.
Beispielrechnung zum Prüfaufwand
Beispielrechnung: Die Einordnung eines einzelnen Anwendungsfalls in eine Risikoklasse dauert bei klar dokumentiertem Anwendungszweck üblicherweise 2 bis 4 Stunden interne oder externe Prüfung; bei 60 Euro Stundensatz entspricht das rund 120 bis 240 Euro je Anwendungsfall — deutlich günstiger, als eine falsche Einordnung im Nachhinein zu korrigieren.
Woran die Einordnung in der Praxis oft scheitert
Häufig wird nicht dokumentiert, wofür ein KI-System genau eingesetzt wird, sodass die Risikoklasse nicht eindeutig zugeordnet werden kann — eine kurze schriftliche Zweckbeschreibung je Anwendungsfall behebt das meist schon.
Wann eine vertiefte rechtliche Prüfung nötig ist
Bei Anwendungen mit Bezug zu Personalentscheidungen, Kreditvergabe oder sicherheitsrelevanten Bereichen sollte immer eine vertiefte rechtliche Einordnung erfolgen — bei reinen internen Effizienz-Tools ohne Personenbezug ist der Prüfaufwand meist gering.
Wann passt es — und wann eher nicht
Wann passt es
- Der Anwendungszweck des KI-Systems ist klar schriftlich dokumentiert
- Es gibt keinen Bezug zu Personalentscheidungen, Kreditvergabe oder Sicherheitsbereichen
- Eine erste Einordnung in eine Risikoklasse liegt bereits vor
Wann eher nicht
- Der genaue Einsatzzweck des Systems ist nicht dokumentiert
- Das System trifft oder unterstützt Entscheidungen über Personen (Personal, Kredite, Zugang)
- Es gab bisher keine rechtliche Einordnung nach dem EU AI Act
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