Souveränität & Recht

Was bedeutet der EU AI Act konkret für unser Unternehmen?

7 Min.

Der EU AI Act betrifft mittelständische Unternehmen vor allem als Nutzer (nicht Entwickler) von KI-Systemen und verlangt konkrete Pflichten nur für Anwendungsfälle mit erhöhtem Risiko (z. B. Personalauswahl, Kreditvergabe) — für die meisten internen Automatisierungen wie Rechnungsprüfung oder interne Wissenssuche fallen dagegen nur geringe Transparenzpflichten an.

Nach den ersten Schlagzeilen zum EU AI Act entsteht häufig die Sorge, für jedes KI-Tool ein eigenes Compliance-Verfahren aufsetzen zu müssen. Der tatsächliche Prüfaufwand hängt stark vom konkreten Einsatzzweck der KI ab.

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Nicht jede KI-Anwendung braucht ein Compliance-Verfahren — nur die, die in eine der vom AI Act definierten Risikoklassen fällt.

Die vier Risikoklassen des AI Act

Der EU AI Act unterscheidet unannehmbares Risiko (verboten, z. B. Social Scoring), hohes Risiko (u. a. Personalauswahl, Kreditwürdigkeitsprüfung, kritische Infrastruktur), begrenztes Risiko (z. B. Chatbots mit Kennzeichnungspflicht) und minimales Risiko (die meisten internen Produktivitätswerkzeuge).

Die meisten typischen Mittelstands-Anwendungsfälle wie Rechnungsprüfung, interne Dokumentensuche oder E-Mail-Zusammenfassung fallen in die Kategorie minimales Risiko und haben keine besonderen Auflagen.

Vorher/Nachher: Bewerbermanagement vs. Rechnungsprüfung

Vorher wird ein KI-System zur automatisierten Vorsortierung von Bewerbungen ohne Risikoeinstufung eingeführt — es fällt unter Hochrisiko-Anwendungen und verlangt Dokumentation, menschliche Aufsicht und ein Risikomanagement, was bei Übersehen zu nachträglichem Compliance-Nachholbedarf führt.

Nachher wird der gleiche Anwendungsfall vor dem Rollout eingeordnet, ein Risikomanagement dokumentiert und eine menschliche Prüfstufe eingebaut — im Gegensatz dazu betrifft ein KI-System, das Eingangsrechnungen gegen Bestellungen abgleicht, keine Hochrisiko-Kategorie und braucht nur die allgemeine Sorgfaltspflicht, KI-Beteiligung transparent zu machen.

Beispielrechnung: Prüfaufwand nach Risikoklasse

Die rechtliche Einordnung und Dokumentation eines einzelnen Hochrisiko-Anwendungsfalls (Risikomanagement, technische Dokumentation, Protokollierungspflichten) kostet häufig 3-6 Beratertage; bei 900-1.200 Euro Tagessatz sind das grob 2.700-7.200 Euro einmaliger Prüfaufwand pro Anwendungsfall.

Ein Anwendungsfall mit minimalem Risiko verursacht dagegen meist nur wenige Stunden Aufwand für eine Transparenzhinweis-Formulierung — der Unterschied liegt an der Risikoklasse, nicht an der Unternehmensgröße, und sollte vor der Einführung grob eingeschätzt werden.

Was die Einstufung in der Praxis schwierig macht

Viele Anwendungsfälle liegen nicht eindeutig in einer Kategorie — etwa wenn ein Assistent sowohl interne Dokumente durchsucht als auch am Rande Empfehlungen zu Mitarbeitereinsatz gibt.

Eine kurze Einordnung jedes neuen Anwendungsfalls vor dem Start (Was macht das System konkret? Betrifft es Personen unmittelbar in ihren Rechten?) verhindert, dass eine Hochrisiko-Nutzung übersehen wird.

Praktische Checkliste zur Selbsteinschätzung

Betrifft die KI-Entscheidung unmittelbar Menschen in Beschäftigung, Kreditvergabe, Bildung oder Strafverfolgung? Werden Bewerbungen, Leistungsbeurteilungen oder Kreditwürdigkeit automatisiert bewertet? Wird die KI Endkunden gegenüber ohne Kennzeichnung als Mensch dargestellt?

Wird mindestens eine Frage mit Ja beantwortet, lohnt sich eine rechtliche Prüfung vor dem breiten Rollout — bei durchgängig Nein reicht meist die übliche Transparenz- und Sorgfaltspflicht.

Wann eine tiefere rechtliche Prüfung nötig ist

Sobald ein Anwendungsfall Personalentscheidungen, Kreditvergabe oder andere unmittelbare Rechtsfolgen für einzelne Personen berührt, sollte vor dem Rollout eine rechtliche Einschätzung eingeholt werden, statt sich allein auf eine interne Einschätzung zu verlassen.

Einordnung

Wann passt es — und wann eher nicht

Wann passt es

  • Der Anwendungsfall fällt erkennbar in die Kategorie minimales oder begrenztes Risiko
  • Es betrifft keine unmittelbaren Rechtsfolgen für einzelne Personen (Beschäftigung, Kredit, Bildung)
  • Eine kurze interne Einordnung reicht aus, um die Risikoklasse sicher zu bestimmen

Wann eher nicht

  • Der Anwendungsfall bewertet oder entscheidet automatisiert über Personen (Bewerbung, Kreditwürdigkeit, Leistung)
  • Die Einordnung ist uneindeutig und mischt mehrere Risikoklassen
  • Es gibt noch keine dokumentierte Risikoeinschätzung für einen bereits laufenden Hochrisiko-Anwendungsfall
Quellen

Quellen & Hinweise

Europäische Kommission, EU Artificial Intelligence Act — Verordnung (EU) 2024/1689, 2024, https://artificialintelligenceact.eu/

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