Souveränität & Recht

Ist der Einsatz von ChatGPT & Co. mit der DSGVO vereinbar?

6 Min.

Der Einsatz von ChatGPT & Co. ist mit der DSGVO vereinbar, wenn ein wirksamer Auftragsverarbeitungsvertrag besteht, personenbezogene Daten nur im nötigen Umfang eingegeben werden und geklärt ist, ob und wie lange der Anbieter Eingaben speichert — ohne diese drei Punkte ist der Einsatz riskant, unabhängig vom Anbieter.

Ob Mitarbeitende Kundendaten in ein KI-Tool wie ChatGPT eingeben dürfen, gehört zu den ersten Fragen von IT und Datenschutzbeauftragten bei jeder KI-Einführung. Die Antwort hängt von der Vertragslage mit dem Anbieter und der Art der eingegebenen Daten ab.

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Die Frage ist nie "Ist ChatGPT DSGVO-konform?", sondern "Ist unser konkreter Einsatz von ChatGPT DSGVO-konform?".

Die drei entscheidenden Bausteine

Erstens ein wirksamer Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit dem Anbieter, der regelt, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen.

Zweitens Datenminimierung — es sollten nur die personenbezogenen Daten eingegeben werden, die für die konkrete Aufgabe nötig sind, nicht ganze Kundendatenbanken.

Drittens Klarheit über Speicherung und Löschung — viele Business-Tarife der großen Anbieter schließen die Nutzung von Eingaben für das Training aus und bieten definierte Löschfristen, private Consumer-Zugänge oft nicht.

Vorher/Nachher: Kundenanfragen im Support

Vorher kopieren Support-Mitarbeitende komplette Kunden-E-Mails inklusive Namen, Adresse und Vertragsnummer in einen privaten ChatGPT-Zugang, um eine Antwort vorformulieren zu lassen.

Nachher läuft dieselbe Formulierungshilfe über einen Business-Zugang mit AVV, wobei Namen und Vertragsnummern vor der Eingabe automatisch durch Platzhalter ersetzt werden — die eigentliche Anfrage bleibt nutzbar, ohne unnötige personenbezogene Daten preiszugeben.

Beispielrechnung: Aufwand für Datenminimierung

Eine einfache Vorverarbeitung, die Namen, Adressen und Kundennummern automatisch durch Platzhalter ersetzt, kostet in der Einführung meist 1-3 Tage Entwicklungsaufwand für die Erkennungsregeln.

Dem steht das Risiko einer Datenschutzverletzung gegenüber, deren Bußgeld je nach Schwere deutlich höher ausfallen kann als dieser einmalige Aufwand — beide Größen sind unterschiedlicher Natur und sollten nicht gegeneinander aufgerechnet, sondern getrennt betrachtet werden.

Was in der Praxis oft übersehen wird

Viele Teams nutzen private, nicht dienstlich freigegebene KI-Zugänge ("Schatten-KI"), weil kein offizielles Tool zur Verfügung steht — dort gelten die strengeren betrieblichen Vorgaben oft gar nicht.

Ein freigegebenes Business-Tool mit klarer Nutzungsrichtlinie verhindert dieses Ausweichverhalten meist wirksamer als ein reines Verbot.

Wann zusätzliche Prüfung nötig ist

Werden besonders sensible Daten wie Gesundheits- oder Bewerberdaten verarbeitet, reicht ein Standard-AVV oft nicht aus — hier sollte vor dem Einsatz eine Datenschutz-Folgenabschätzung geprüft werden.

Einordnung

Wann passt es — und wann eher nicht

Wann passt es

  • Ein Business-Zugang mit AVV und definierten Speicherfristen ist vorhanden
  • Eingaben werden auf das für die Aufgabe nötige Minimum an personenbezogenen Daten reduziert
  • Es gibt eine klare interne Richtlinie, welche Daten in welches Tool eingegeben werden dürfen

Wann eher nicht

  • Es wird ein privater Consumer-Zugang ohne AVV genutzt
  • Es werden routinemäßig vollständige Kundendatensätze unminimiert eingegeben
  • Es handelt sich um besonders sensible Daten ohne vorherige Datenschutzprüfung

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